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FAQ – Häufig gestellte Fragen
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Vorstand
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FAQ: Vorstand
In welchem Zeitraum müssen erneute Wahlen durchgeführt werden, sofern sich für ein Vorstandsamt niemand gefunden hat?
Wie wird ein Notvorstand bestellt?
Muss der/die Vorsitzende die Mitglieder über den Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes informieren?
Welche Vorstandsmitglieder sind unbedingt erforderlich?
Gibt es eine Pflichtanzahl an Vorstandsmitgliedern?
Wann muss im Verein ein Notvorstand bestellt werden?
„Der Vorstand bleibt bis zur Bestellung eines neuen Vorstands im Amt“ – Ist ein Rücktritt von einem Vorstandsamt trotz einer solchen Satzungsregelung dennoch möglich?
Dürfen Vorstandsmitglieder, die nicht vertretungsberechtigt sind, Verträge abschließen oder Bestellungen bzw. Käufe tätigen?
Müssen Protokolle einer Vorstandsitzung angefertigt werden?
Können Mitglieder Einsicht in die Vorstandsprotokolle verlangen?
Was genau bedeutet die Entlastung des Vorstandes?
Ist der Rücktritt vom Rücktritt möglich?
Muss der Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes von seinem Amt schriftlich erfolgen?
Ist der Rücktritt eines Vorstandsmitglieds trotz fehlender Entlastung wirksam?
Ist es möglich ein Vorstandsmodell mit gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern (Teamvorstand) im Verein zu etablieren? Wie sieht eine Satzungsregelung aus?
Unser/e Kassier/in ist zurückgetreten und eine/n Stellvertreter ist nicht vorgesehen. Muss bis zur Neuwahl ein/e kommissarische/r Kassier/in bestimmt werden oder kann das Amt bis zur nächsten Wahl unbesetzt bleiben?
Kann der/die 1. Vorsitzende oder ein anderes Vorstandsmitglied in Personalunion auch das Amt des Kassierers übernehmen?
Urheber der FAQ Einträge ist der Landessportverband für das Saarland.
Neu hinzugefügt
Versicherung/Haftung des Vorstandes
Ist eine Nichtmitgliederversicherung notwendig und was kostet diese?
Muss die Aufwandsentschädigung in der Satzung deklariert sein?
Müssen Bestandsmitglieder rückwirkend neu informiert werden?
Dürfen nur Vorstandsmitglieder Zugriff auf die Mitgliederdaten haben?
Benötigt ein Verband, der die personenbezogenen Daten der Mitglieder seiner Mitgliedsvereine verarbeitet ebenfalls die schriftliche Einwilligung aller einzelnen Personen?
Reicht ein allgemeiner Beschluss der Mitgliederversammlung zum Umgang mit persönlichen Daten der Mitglieder als Einwilligung?
Darf der Verein persönliche Daten seiner Mitglieder auf der Vereins-Homepage veröffentlichen? Zum Beispiel Namen, Alter und Erfolge bei Wettbewerben?
Haftet der (ehrenamtliche) Datenschutzbeauftragte persönlich?
Welche Regelungen muss der Verein in die Satzung hinsichtlich des Datenschutzes aufnehmen, oder genügt eine Regelung in einer nebenstehenden Datenschutzordnung?
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