Muss der/die Vorsitzende die Mitglieder über den Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes informieren?

Vorsitzende eines Vereins haben nicht die Pflicht, aber das Recht, die Mitglieder über die Änderungen im Vorstand zu informieren. Das ist insbesondere deshalb angebracht, da durch die Information der Mitglieder vermieden wird, dass Mitglieder sich an falsche Vorstandsmitglieder wenden.

Urheber der FAQ-Einträge ist der Landessportverband für das Saarland (Stand August 2020). Quelle: https://www.lsvs.de/vereinsservice/kompetenzzentrum-ehrenamt/haeufige-fragen.html